Majorero Canario - Hütehund der Kanaren


Urlaub mit Ihrem Bardino

Bitte achten Sie auf die Einreisebestimmungen für Ihren Hund!

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Reisen innerhalb von Europa
und in sogenannte gelistete und nicht gelistete Drittländer:

 

https://www.petsontour.de/


Ferienunterkunft mit einem oder mehreren Hunden:

https://www.rudelurlaub.de/

https://www.hundeurlaub.de/

https://www.ferienhaus-mit-hunden.de/

https://www.ferien-mit-hund.de/


Urlaub mit Hund im Wohnmobil:

https://www.pfotencamper.de/

https://waumobil.eu/


Sie möchten Ihren Urlaub mit Ihrem Hund in Dänemark verbringen?


Dänemark ist ein schönes Land, aber das dortige Hundegesetz ist sehr streng.

Tierschutzexperten warnen noch immer vor einem Urlaub mit Hund in Dänemark:

https://www.vdh.de/pressemitteilung/artikel/das-risiko-reist-mit/

Sie sollten sich unbedingt über die dort gängigen Vorgehensweisen bei Fehlverhalten Ihres Hundes und die aktuellen dänischen Gesetze erkundigen. Das restriktive dänische Hundegesetz gilt trotz kleiner Änderungen noch immer!

Die aktuell geltenden Bestimmungen der dänischen Hundegesetzgebung können Sie auf der Internetseite des dänischen Außenministeriums nachlesen:

https://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/reisen-mit-hunden

Wichtig: Die Einfuhr, Zucht und Haltung von 13 Hunderassen ist in Dänemark gesetzlich verboten!

Nach dem geltenden dänischen Recht kann ein Hund, der in einen Beißvorfall verwickelt wird, bei dem ein Mensch oder Hund eine gravierende Verletzung erleidet, sichergestellt und im schlimmsten Fall getötet werden. Dies betrifft auch die Hunde von Touristen!

Wörtlich heißt es hierzu auf der Internet-Seite des Dänischen Außenministeriums: „Wenn ein Hund, der nach Dänemark im Urlaub mitgebracht wurde, einen Menschen oder einen anderen Hund beißt, ist es die Polizei, die konkret einschätzt und entscheidet, inwieweit es sich um eine Bissverletzung handelt und ob diese so schwerwiegend ist, dass der Hund eingeschläfert werden muss.“

Quelle: http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/reisen-mit-hunden/   

Ebenfalls können Hunde sichergestellt und getötet werden, wenn sie den im Gesetz aufgelisteten verbotenen Rassen angehören. Offiziellen Angaben des dänischen Landwirtschaftsministeriums zufolge wurden bisher über 600 Hunde auf Basis des dänischen Hundegesetzes getötet, die dänische Organisation Fairdog schätzt diese Zahl jedoch weitaus höher ein.

Sollte Ihr Hund während Ihres Urlaubs in Dänemark nicht in einen Beißvorfall verwickelt werden und keiner verbotenen Rasse angehören, steht einem unbeschwerten Urlaub nichts im Wege.

Wichtig: Eine detaillierte Rassefestlegung Ihres Hundes sollte im Impfausweis, der Registrierbestätigung und im Abgabevertrag stehen. Diese Dokumente sollten in Dänemark immer mitgeführt werden.

Auf der Seite des dänischen Außenministeriums heißt es zur Dokumentationspflicht:
In der Praxis ist es die dänische Polizei, die die Regeln des Hundegesetzes umsetzt. Bestehen Zweifel, inwiefern ein Hund einer verbotenen Rasse oder einer Kreuzung dieser angehört, kann die dänische Polizei Dokumente bzgl. der Rasse oder des Typs des Hundes verlangen. Bringen Sie deswegen Dokumente zur Rasse des Hundes mit – beispielsweise ein Stammbuch, eine Stammtafel oder Erklärungen zur Abstammung des Tieres.

Diese Erklärungen können nicht allein auf einer Einschätzung des Aussehens und des Betragens des Hundes basieren. Im Gegenteil geht es um die Klärung bezüglich der familiären Abstammung des Hundes. Es ist nicht notwendig, dass die Erklärungen von Fachpersonal wie beispielsweise Tierärzten ausgearbeitet wurden.
Es ist zu beachten, dass die oben genannten Dokumente Beispiele sind. Auch andere Formen der Dokumentation können nach konkreter Einschätzung ausreichend sein –
wie zum Beispiel Registrierungsnachweise, entsprechende Informationen im Hundeausweis o.ä.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Polizei in einem ersten Schritt – beispielsweise auf Grund des Aussehens des Hundes oder auf Grund von Informationen des Besitzers oder anderer – nachvollziehbare Gründe anführen muss, dass es sich um einen Hund handelt, der unter das Verbot fällt, bevor die notwendigen Dokumente eingefordert werden können, die belegen, dass der Hund nicht vom Verbot betroffen ist.
Die Polizei kann also nicht Dokumente für die Abstammung des Hundes einfordern, wenn es dafür keinen triftigen Grund gibt, beispielsweise wenn der Hund gar nicht einem verbotenen Hund ähnelt.

Die Polizei wird normalerweise eine Frist setzen, bis zu der die entsprechenden Dokumente vorgezeigt werden müssen. Sollte die Polizei feststellen, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört und dass er deswegen eingeschläfert werden muss, erhält der Besitzer zunächst die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Darüber hinaus hat der Besitzer die Möglichkeit, bei der dänischen Polizei gegen die Entscheidung Klage einzureichen. Eine rechtzeitig eingereichte Klage hat dann aufschiebende Wirkung.



Wer Menschen und Tieren in Not hilft,
hat es verdient, Glück im Leben zu haben.

(Anja Griesand)



WICHTIG:
Eine Veröffentlichung dieses Textes, wenn auch nur auszugsweise, bedarf immer der schriftlichen Genehmigung des Urhebers!
Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der gezeigten Fotos!
Die Quelle des Textes/Fotos muss immer genannt werden (Anja Griesand - www.bardino.de).